Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
raedarius m8 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Sapporobogen 6-8, c/o Kanzlei hph, 80637 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 198816
EUID
DED2601V.HRB198816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1507 IN 3035/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Adresse
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Termine & Fristen
Beschlussversammlung
29.10.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2026
Fristende Einwendungen
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens (soweit hierzu keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis/Genehmigung/Lizenz erforderlich ist).
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der raedarius m8 GmbH ist ein Forderungskauf- und Abtretungsvertrag vom 30.09./02.10.2025 über einen Kaufpreis von 50.000,00 Euro an die Alleingesellschafterin vorgesehen; die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung hierüber ist für den 29.10.2025 anberaumt. Der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig hat die Vergütung und Auslagen nach Antrag vom 19.02.2026 festsetzen lassen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Forderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist für Forderungsanmeldungen am 07.02.2026 endet. Eine voraussichtliche Verteilungsmasse ist in Höhe von 13.565,38 Euro vorhanden, wobei festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO einen Betrag von 1.596.168,22 Euro erreichen. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Frist bis einschließlich 10.06.2026 gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführu…
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung de…
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 bis 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und…
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.02.2026 (Blatt 264/270 d. A.).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Zur Berechnungsgrundlage wird auf den Vergütungsantrag vom 19.02.2026 (Blatt 264/266 d. A. und Blatt 267/268 d. A.) verwiesen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.02.2026 (Blatt 266/267 d. A.) wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 10 % gerechtfertigt.
Im Einzelnen ist folgender Erhöhungstatbestand angefallen:
Die Schuldnerin war Teil einer Unternehmensgruppe.
Zusammen mit den beiden Schwesterunternehmen, über deren Vermögen ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurden, war die Schuldnerin nachrichtendienstlich tätig. Im Zusammenwirken der Schwestergesellschaften versorgte die Unternehmensgruppe ihre Kunden mit sogenannter legaler offensiver Überwachungssoftware.
Innerhalb der Unternehmensgruppe war die Schuldnerin zuständig für die Administration der gesamten Gruppe (Controlling, Einkauf, HR, Buchhaltung, IT, Auftragsabwicklung).
Die Schuldnerin hielt Beteiligungen an fünf ausländischen Tochtergesellschaften mit Sitz in Malaysia, Singapur, Rumänien, Zypern und Dubai.
Die Korrespondenz des Insolvenzverwalters mit den für die Tochtergesellschaften zuständigen Personen gestaltete sich hierbei für diesen äußerst komplex. Insbesondere erfolgten auf Anfragen des Insolvenzverwalters erst nach mehrfachen Erinnerungen Rückmeldungen, was zu einem zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand führte.
Auch war eine umfassende Auswertung ausländischer Dokumente durch den Insolvenzverwalter erforderlich.
Der von dem Insolvenzverwalter beantragte Zuschlag von 10 % war gerechtfertigt und daher festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der raedarius m8 GmbH, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich EUR 13.565,38 vorhanden. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebe…
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der raedarius m8 GmbH, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von voraussichtlich EUR 13.565,38 vorhanden. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls weitere Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 1.596.168,22. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftsnummer 1507 IN 3035/21, niedergelegt.
veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung…
1507 IN 3035/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
raedarius m8 GmbH, c/o Kanzlei hph, Sapporobogen 6 - 8, 80637 München, vertreten durch die Geschäftsführer Diekhöfer Christoph und Magg Georg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198816
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zu dem Forderungskauf- und Abtretungsvertrag vom 30.09./02.10.2025, mit dem sämtliche Ansprüche der Schuldnerin gegenüber deren Alleingesellschafterin zu einem Kaufpreis in Höhe von Euro 50.000,00 verkauft werden
wird bestimmt auf
Mittwoch, 29.10.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2025
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