In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Raguse Garten-, Landschafts- und Tiefbau GmbH & Co. KG ist am 20.05.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Suding bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur Anordnung der vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 52/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Raguse Garten-, Landschafts- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Fallersleber Straße 40, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 100387), vertr. d.: 1. Raguse Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs GmbH, Iffiegarten 10, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gese…
25 IN 52/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Raguse Garten-, Landschafts- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Fallersleber Straße 40, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 100387), vertr. d.: 1. Raguse Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs GmbH, Iffiegarten 10, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Wolfgang Raguse, Fallersleber Straße 40, 38554 Weyhausen, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Suding, Gerichtsfach LG BS 50, Jasperallee 86-87, 38102 Braunschweig, Tel.: 0531 / 8011 81-10, Fax: -29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 52/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Raguse Garten-, Landschafts- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Fallersleber Straße 40, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 100387), vertr. d.: 1. Raguse Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs GmbH, Iffiegarten 10, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gese…
25 IN 52/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Raguse Garten-, Landschafts- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Fallersleber Straße 40, 38554 Weyhausen (AG Braunschweig, HRA 100387), vertr. d.: 1. Raguse Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs GmbH, Iffiegarten 10, 38554 Weyhausen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Wolfgang Raguse, Fallersleber Straße 40, 38554 Weyhausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.05.2026 um 10:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.06.2026
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