Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fenrix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207974
EUID
DEP1103.HRB207974
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 64/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Silvio Höfer
Kanzlei
anchor Rechtsanwälte
Adresse
Grupenstr. 2, 30159 Hannover
Telefon
0511/35 39 55-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.05.2026 , 13:00 Uhr
Beschluss
16.06.2026
Beschluss
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten für die Automobilindustrie, insbesondere Innenverkleidungen und angrenzende Bereiche sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), ist am 20.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer (anchor Rechtsanwälte, Hannover). Ein Beschluss vom 20.05.2026 wurde am 16.06.2026 berichtigt, um die Bestimmung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses zu korrigieren; statt des Betriebsratsvorsitzenden Stefan Gorny ist nun der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Sebastian Gornysvo als Mitglied zu bestimmen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 20.05.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Silvio Höfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss soforti…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 20.05.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Silvio Höfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden zwei Berichtigungsbeschlüsse erlassen, um die Zusammensetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses zu korrigieren. Der erste Berichtigungsbeschluss vom 16.06.2026 änderte die Nennung des Betriebsratsvorsitzenden Stefan Gorny in den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Sebastian Gornysvo. Ein zweiter Berichtigungsbeschluss vom 02.07.2026 korrigierte diesen Namen erneut zu Sebastian Gorny. Gegen diese Beschlüsse kann ebenfalls sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstelleri…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35 39 55-0, Fax: 0511/35 39 55-11, E-Mail: hannover@anchor.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 20.05.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 20.05.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Stefan Gorny" muss es richtig heißen: Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gornysvo"
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 16.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 16.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Stefan Gorny" muss es richtig heißen: Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gorny
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.