Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fenrix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207974
EUID
DEP1103.HRB207974
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 64/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.05.2026 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 07:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2026
Berichtstermin
26.10.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
26.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Produkten für die Automobilindustrie, insbesondere Innenverkleidungen und angrenzende Bereiche sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), ist am 20.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer (anchor Rechtsanwälte, Hannover). Ein Beschluss vom 20.05.2026 wurde am 16.06.2026 berichtigt, um die Bestimmung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses zu korrigieren; statt des Betriebsratsvorsitzenden Stefan Gorny ist nun der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Sebastian Gornysvo als Mitglied zu bestimmen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 20.05.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Silvio Höfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss soforti…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Am 20.05.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Silvio Höfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden zwei Berichtigungsbeschlüsse erlassen, um die Zusammensetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses zu korrigieren. Der erste Berichtigungsbeschluss vom 16.06.2026 änderte die Nennung des Betriebsratsvorsitzenden Stefan Gorny in den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Sebastian Gornysvo. Ein zweiter Berichtigungsbeschluss vom 02.07.2026 korrigierte diesen Namen erneut zu Sebastian Gorny. Gegen diese Beschlüsse kann ebenfalls sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Silvio Höfer, der auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im vorläufigen Verfahren wurden die vorläufige Verwaltung des Vermögens…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Silvio Höfer, der auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im vorläufigen Verfahren wurden die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und später Einzelermächtigungen erteilt. Es gab Berichtigungen bezüglich der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.10.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.10.2026 um 11:00 Uhr angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Silvio Höfer, der nach der Eröffnung als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens wurde die vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH in Wolfsburg ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Silvio Höfer, der nach der Eröffnung als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet und später eine Einzelermächtigung erteilt. Es wurden mehrere Berichtigungen von Beschlüssen bezüglich der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses bekanntgegeben. Der endgültige Gläubigerausschuss ist gemäß § 67 Abs. 1 InsO eingesetzt worden und besteht aus Vertretern der Volkswagen AG, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Sebastian Gorny. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.10.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.10.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstelleri…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35 39 55-0, Fax: 0511/35 39 55-11, E-Mail: hannover@anchor.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 20.05.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 20.05.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Stefan Gorny" muss es richtig heißen: Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gornysvo"
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 16.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 16.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Stefan Gorny" muss es richtig heißen: Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gorny
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.05.2026 um 13:00 Uhr angeo…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.05.2026 um 13:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : Über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, …
25 IN 64/26 : Über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 07:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, anchor Rechtsanwälte, Grupenstr. 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/35 39 55-0, Fax: 0511/35 39 55-11, E-Mail: hannover@anchor.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 26.10.2026, 11:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzvverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), wird gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgende…
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzvverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), wird gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) Volkswagen AG, vertreten durch Frau Tatjana Mass, Brieffach 011/1338/0, 38436 Wolfsburg,
b) Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar, Cyriaksring 10, 38118 Braunschweig, diese regelmäßig vertreten durch Frau Claudia Zahn, Erste Fachkraft für Insolvenzgeld Refinanzierung
c) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gorny, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg,
Amtsgericht Wolfsburg, 13.08.2026
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