Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rahimzadeh, Ghazaleh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 129286
EUID
DEK1101.HRA129286
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 106/25
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.08.2026
Fristende Stellungnahme
13.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, Inhaberin der Firma Top Sanierung Hamburg e.K., werden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft. Der Prüfungsstichtag ist der 13.08.2026. Bis zu diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ghazaleh Rahimzadeh ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 106/25 anhängig. Die Schuldnerin betreibt die Firma Top Sanierung Hamburg e.K., die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 129286 eingetragen ist. Rechtsanwältin Saskia Hübner …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ghazaleh Rahimzadeh ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 106/25 anhängig. Die Schuldnerin betreibt die Firma Top Sanierung Hamburg e.K., die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 129286 eingetragen ist. Rechtsanwältin Saskia Hübner ist als Insolvenzverwalterin bestellt und übt ihr Amt seit dem 15.05.2025 aus. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 13.08.2026 festgelegt wurde. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten bis zum 13.11.2026 Gelegenheit, sich zu verschiedenen Punkten, darunter dem Schlussverzeichnis, der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und dem Antrag auf Restschuldbefreiung, zu äußern. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt; da der Regelsatz unter der Mindestvergütung lag, wurde diese maßgebend. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ghazaleh Rahimzadeh wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 106/25 geführt. Die Schuldnerin ist Inhaberin der Firma Top Sanierung Hamburg e.K. Im Verfahren ist die Rechtsanwältin Saskia Hübner als Insolvenzverwalterin bestellt. Zunächst wurde ein Prüf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Ghazaleh Rahimzadeh wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 106/25 geführt. Die Schuldnerin ist Inhaberin der Firma Top Sanierung Hamburg e.K. Im Verfahren ist die Rechtsanwältin Saskia Hübner als Insolvenzverwalterin bestellt. Zunächst wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 13.08.2026 festgelegt, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen eingelegt werden mussten. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung angeordnet und ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bis zum 13.11.2026 bestimmt, in dessen Rahmen Stellungnahmen zum Schlussverzeichnis, nicht verwertbaren Gegenständen, der Restschuldbefreiung sowie der Beauftragung des Treuhänders abgegeben werden konnten. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden durch Beschluss vom 18.09.2026 festgesetzt. Schließlich soll die Schlussverteilung stattfinden; nach dem niedergelegten Verzeichnis betragen die teilnehmenden Forderungen 26.066,70 EUR, während kein Betrag zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, geboren am 07.09.1988, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
Die nachträglich an…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, geboren am 07.09.1988, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 106/25
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
13.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 13.11.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 106/25
Amtsgericht Hamburg, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Saski…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16 , 20355 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 15.05.2025 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portopauschalen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 106/25
Amtsgericht Hamburg, 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, geboren am 07.09.1988, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
soll die Schlussver…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ghazaleh Rahimzadeh, geboren am 07.09.1988, Petunienweg 1 a, 22395 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129286 eingetragenen Firma Top Sanierung Hamburg e.K.
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 26.066,70 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Masseverbindlichkeiten nach § 53 InsO.
67b IN 106/25
Amtsgericht Hamburg, 29.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.