Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RASH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 126378
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB126378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
179/24 R
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2024 , 11:20 Uhr
Eröffnung
17.09.2026 , 18:21 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gastronomieeinrichtungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gastronomieeinrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RASH GmbH ist am 02.04.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RASH GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 02.04.2024 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake bestellt. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist am 17.09.2026 wegen Zahlungsunfäh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RASH GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 02.04.2024 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake bestellt. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist am 17.09.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Mit der Eröffnung wurde der Schuldnerin die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake bleibt als Insolvenzverwalter tätig. Die Löschungsfristen für Veröffentlichungen richten sich nach der InsoBekV.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 179/24 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RASH GmbH, Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126378), vertr. d.: Tak Bahadur Gurung, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worde…
810 IN 179/24 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RASH GmbH, Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126378), vertr. d.: Tak Bahadur Gurung, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake, Olkuszstraße 22, 65824 Schwalbach am Taunus, Tel.: 06196/ 90 28 98, Fax: 06196/ 90 28 97, E-Mail: rechtsanwalt@feuerhake.de, Internet: www.feuerhake.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 179/24 R: In dem Insolvenzverfahren RASH GmbH, Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126378),
vertreten durch:
Tak Bahadur Gurung, (Geschäftsführer), wurde am 17.09.2026 um 18:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
810 IN 179/24 R: In dem Insolvenzverfahren RASH GmbH, Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126378),
vertreten durch:
Tak Bahadur Gurung, (Geschäftsführer), wurde am 17.09.2026 um 18:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake, Olkuszstraße 22, 65824 Schwalbach am Taunus, Tel.: 06196/ 90 28 98, Fax: 06196/ 90 28 97, E-Mail: rechtsanwalt@feuerhake.de, Internet: www.feuerhake.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.09.2026
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