Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ratswaage-Catering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 9965
EUID
DEW1215.HRB9965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzericht Magdeburg
Rolle
Insolvenzverwalterin (bezeichnet als solche im Text, konkrete Person nicht genannt)
Adresse
Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
22.07.2025 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomische Entwicklung, Betreuung, Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen, Durchführung von jeglichen Leistungen im Bereich Gastronomie und Hotellerie, entgeltliche Bereitstellung von gastronomischen Equipment sowie Erbringung von Serviceleistungen, Beratung und Betreuung von Dritten in den o. g. Bereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH ist eröffnet. Am 19.06.2025 hat das Amtsgericht Magdeburg eine besondere Gläubigerversammlung für den 22.07.2025 anberaumt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO beschlossen werden soll. Gegenstand ist die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Ulf Richter gegen Zahlung von 1.800,00 EUR zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG a.F. Sollte keine Zustimmung zum Vergleich erteilt werden, ist die Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung der Haftungsansprüche vorgesehen. In einer weiteren Bekanntmachung vom 25.06.2026 wird angeordnet, dass das schriftliche Verfahren durchgeführt wird. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen ist ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist für die Forderungsanmeldungen endet am 20.08.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzeröffnung und die Bestellung der Insolvenzverwalterin sind erfolgt. Am 16.06.2025 wurde ein Antrag auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung gestellt, deren Termin für den 22.07.2025 angesetzt ist. In dieser Vers…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzeröffnung und die Bestellung der Insolvenzverwalterin sind erfolgt. Am 16.06.2025 wurde ein Antrag auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung gestellt, deren Termin für den 22.07.2025 angesetzt ist. In dieser Versammlung sollte über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO beschlossen werden, insbesondere über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Ulf Richter gegen Zahlung von 1.800,00 EUR sowie zur gerichtlichen Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Später wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und ein besonderer Prüftermin für nachträglich angemeldete Forderungen bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 20.08.2026. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf:
Dienstag…
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf:
Dienstag, 22.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Ulf Richter gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.800,00 EUR zum Abgleich der geltend gemachten Haftungsansprüche gem. § 64 GmbHG a.F.
Soweit keine Zustimmung zum Vergleichsabschuss erteilt wird, soll die Zustimmung zur
gerichtlichen Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erteilt
werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der Antrag vom 16.06.2025 auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträgli…
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 20.08.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgericht…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 135/20 (351) - (24.08.2026)
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