Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 73687
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Insolvenzprofil
RATVA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73687
EUID
DER1101.HRB73687
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 121/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
27.11.2024 , 15:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.01.2025
Prüfungstermin
05.02.2025
Prüfungsstichtag
31.10.2025
Einstellung
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Wohnungs- und Gewerbebau als Generalunternehmen, Bauträger- und Baubetreuungsgeschäfte, An- und Verkauf sowie Vermietung und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem oben genannten Gegenstand stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RATVA GmbH ist die Masse unzulänglich, um die Kosten des Verfahrens zu decken, weshalb die Einstellung des Verfahrens angeregt wurde. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin sind zur Einsicht niedergelegt; die Frist für Stellungnahmen endet am 15.04.2026. Im weiteren Verlauf ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Für nachträglich angemeldete Forderungen findet eine Prüfung im schriftlichen Verfahren statt, wobei der Prüfungsstichtag der 31.10.2025 ist.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RATVA GmbH wurde am 27.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 15.01.2025, der Prüfungstermin fand am 05.02.2025 statt. Im weiteren Verfa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RATVA GmbH wurde am 27.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 15.01.2025, der Prüfungstermin fand am 05.02.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für Widersprüche der 31.10.2025 war. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde die Einstellung des Verfahrens mangels Masse angeregt. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag der Verwalterin wurden niedergelegt, wobei den Beteiligten bis zum 15.04.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Das Verfahren ist somit mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RATVA GmbH wurde am 27.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf ernannt. Die Forderungen der Gläubiger waren bis zum 15.01.2025 anzumelden, der Prüfungstermin war auf den 05.02.2025 festgesetzt. Na…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RATVA GmbH wurde am 27.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf ernannt. Die Forderungen der Gläubiger waren bis zum 15.01.2025 anzumelden, der Prüfungstermin war auf den 05.02.2025 festgesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 31.10.2025 war. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Kosten des Verfahrens zu decken, wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens ist am 17.08.2026 angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
reicht nach Mitteilung…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Die Einstellung des Verfahrens mangels Masse wurde angeregt.
Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Die Beteiligten und die Massegläubiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.04.2026.
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird angeordnet:
Die n…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.11.2024, um 15:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Kasernenstraße 51, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.02.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 121/24
Düsseldorf, 27.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird mangels kostendecken…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 17.08.2026
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