Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 73687
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Insolvenzprofil
RATVA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 73687
EUID
DER1101.HRB73687
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 121/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.10.2025
Stellungnahmefrist
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Wohnungs- und Gewerbebau als Generalunternehmen, Bauträger- und Baubetreuungsgeschäfte, An- und Verkauf sowie Vermietung und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Desweiteren die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem oben genannten Gegenstand stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RATVA GmbH ist die Masse unzulänglich, um die Kosten des Verfahrens zu decken, weshalb die Einstellung des Verfahrens angeregt wurde. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin sind zur Einsicht niedergelegt; die Frist für Stellungnahmen endet am 15.04.2026. Im weiteren Verlauf ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Für nachträglich angemeldete Forderungen findet eine Prüfung im schriftlichen Verfahren statt, wobei der Prüfungsstichtag der 31.10.2025 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
reicht nach Mitteilung…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Die Einstellung des Verfahrens mangels Masse wurde angeregt.
Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Die Beteiligten und die Massegläubiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.04.2026.
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird angeordnet:
Die n…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 121/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73687 eingetragenen RATVA GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Rylkov,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 121/24
Amtsgericht Düsseldorf, 26.09.2025
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