Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 650184

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Raumgestalt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Dorfstraße 17, 79872 Bernau im Schwarzwald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 650184
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8536.HRB650184

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg
Adresse
Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg
Telefon
0761 7088950

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.08.2026 , 16:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von hochwertigen Kleinobjekten und beweglichen Möbeln, ferner auch die Beratung in Gestaltungsfragen, im besonderen in den Bereichen Design und Inneneinrichtung.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Möbelherstellung
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Kleinobjekten und Möbeln sowie Beratung in Design und Inneneinrichtung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat im Verfahren über das Vermögen der Raumgestalt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Johanna Limberg, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Mit Beschluss vom 10.08.2026 um 16:00 Uhr wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und bereits begonnene Verfahren einstweilen eingestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg bestellt. Diese hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Diese ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 150/26 | In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Raumgestalt GmbH vertr.d.d. Geschäftsführerin Johanna Limberg Dorfstraße 17, 79872 Bernau - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.…

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