Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 19169
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Raumstark Inneneinrichtungen GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Westfälische Str. 169 a, 44309 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 19169
EUID
DER2402.HRA19169
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 13/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Telefon
0231/1774982
Termine & Fristen
Antrag
05.02.2024
Eröffnung
23.04.2024 , 10:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.06.2024
Masseunzulänglichkeit
26.06.2024
Einstellung
03.07.2024
Berichtstermin
17.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raumstark Inneneinrichtungen GmbH & Co.KG ist am 23.04.2024 um 10:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 05.02.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.07.2024. Am 26.06.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren ist infolgedessen mit der Bekanntmachung vom 03.07.2024 auf Grund der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 13/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19169 eingetragenen
Raumstark Inneneinrichtungen GmbH & Co.KG,
Westfälische Straße 169 a, 44309 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregis…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 13/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19169 eingetragenen
Raumstark Inneneinrichtungen GmbH & Co.KG,
Westfälische Straße 169 a, 44309 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32839 eingetragene
Raumstark Verwaltungs GmbH, Westfälische Straße 169 a, 44309 Dortmund,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Kubiak,
Westfälische Straße 169a, 44309 Dortmund,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.04.2024, um 10:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/1774982, Fax: 02311774984.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
254 IN 13/24
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19169 eingetragenen Raumstark Inneneinrichtungen GmbH & Co.KG,
Westfälische Str. 169 a, 44309 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafte…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 13/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19169 eingetragenen Raumstark Inneneinrichtungen GmbH & Co.KG,
Westfälische Str. 169 a, 44309 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32839 eingetragene
Raumstark Verwaltungs GmbH, Westfälische Str. 169 a, 44309 Dortmund,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Kubiak,
Westfälische Str. 169a, 44309 Dortmund,
ist am 26.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
254 IN 13/24
Amtsgericht Dortmund, 03.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.