Das Amtsgericht Magdeburg hat am 01.04.2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB Direkt GmbH eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des AG Stendal unter HRB 29753 eingetragen. Als Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 19.05.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am 17.06.2025 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie verschiedene weitere Angelegenheiten gemäß der Insolvenzordnung beschlossen wird. Zudem werden dort angemeldete Forderungen geprüft.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB Direkt GmbH ist am 01.04.2025 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zuvor war am 21.01.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Herr Heiko Rautmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist eben…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB Direkt GmbH ist am 01.04.2025 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zuvor war am 21.01.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Herr Heiko Rautmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 19.05.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am 17.06.2025 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird sowie Forderungen geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.04.2025 um 09:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RB Direkt GmbH, An der Sülze 12, 39179 Barleben, Erstellung, Vertrieb und Montage von genormten Fertigbauteilen für Lagersysteme einschließlich Zubehörteilen sowie Projektplanung, Regalinspektionen und -re…
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.04.2025 um 09:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RB Direkt GmbH, An der Sülze 12, 39179 Barleben, Erstellung, Vertrieb und Montage von genormten Fertigbauteilen für Lagersysteme einschließlich Zubehörteilen sowie Projektplanung, Regalinspektionen und -reparaturen (AG Stendal, HRB 29753), vertreten durch:
Rico Menking, Mittelstraße 12, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Institut für Sanierungsberatung GmbH, Haeckelstraße 10, 39104 Magdeburg. Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 19.05.2025. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 17.06.2025, 10:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 15/25 (371) - (01.04.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 15/25 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RB Direkt GmbH, An der Sülze 12, 39179 Barleben, Erstellung, Vertrieb und Montage von genormten Fertigbauteilen für Lagersysteme einschließlich Zubehörteilen sowie Projektplanung, Regalinspektionen und -reparaturen (AG Stendal, HRB 29753), vertr…
340 IN 15/25 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RB Direkt GmbH, An der Sülze 12, 39179 Barleben, Erstellung, Vertrieb und Montage von genormten Fertigbauteilen für Lagersysteme einschließlich Zubehörteilen sowie Projektplanung, Regalinspektionen und -reparaturen (AG Stendal, HRB 29753), vertr. d.: Rico Menking, Mittelstraße 12, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 21.01.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 21.01.2025
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