Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 241650
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB241650
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36r IN 4382/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende für Widerspruch zur Forderungsanmeldung
28.09.2026
Fristende für Einwendungen und Anträge im Schlusstermin
10.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin ist eröffnet. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat die Prüfung der bis zum 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) angeordnet, wobei die Tabellenblattnummer 5 im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 28.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin läuft beim Amtsgericht Charlottenburg. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Willi Röhricht vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung der bis zum 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin läuft beim Amtsgericht Charlottenburg. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Willi Röhricht vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung der bis zum 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 28.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, ist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Vorlage von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie Anträge zur Vergütung des Insolvenzverwalters endete am 10.11.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt. Den festgestellten Forderungen in Höhe von 26.172,14 EUR steht ein Massebestand von 4.704,55 EUR gegenüber, aus dem nach Begleichung der Verfahrenskosten und Vergütungen verteilt wird. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 4382/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt), Herzbergstraße 22, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Röhricht
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241650
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 07.09.202…
36r IN 4382/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt), Herzbergstraße 22, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Röhricht
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241650
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 4382/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt), Herzbergstraße 22, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Röhricht
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241650
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusst…
36r IN 4382/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt), Herzbergstraße 22, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Röhricht
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241650
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen den Antrag des Insolvenzverwalters jeweils vom 03.09.2026 auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 11 InsVV, der Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 26.172,14 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 4.704,55 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und zu den Vergütungsanträgen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 4382/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt), Herzbergstraße 22, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Röhricht
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241650
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderung…
36r IN 4382/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RBL Riviera UG (haftungsbeschränkt), Herzbergstraße 22, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Röhricht
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 241650
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 26.172,14 EUR steht ein Betrag von 4.704,55 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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