Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 86602
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Insolvenzprofil
RDSS Logistik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eupener Straße 13, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 86602
EUID
DER1101.HRB86602
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 69/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
25.09.2025
Aufhebung
25.03.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Logistikleistungen mittels Kleintransporten bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inklusive Anhänger sowie Hausmeisterdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RDSS Logistik GmbH (ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf) ist die Schlussverteilung erfolgt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 358.506,66 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von ca. 4.220,00 EUR zur Verfügung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits am 31.07.2025 zugestimmt. Nach Durchführung der Schlussverteilung ist das Verfahren am 25.03.2026 um 13:00 Uhr nach § 200 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski
Insolvenzverwalter…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird heute, am 25.03.2026, um 13:00 Uhr nach § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 69/20
Amtsgericht Düsseldorf, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski
wird der Schlus…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.09.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Verwalterin,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 aus.
500 IN 69/20
Amtsgericht Düsseldorf, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski
hat das Gericht…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 358.506,66 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 4.220,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
500 IN 69/20
Amtsgericht Düsseldorf, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
Insolvenzverfahren RDSS Logistik , Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Die Insol…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
Insolvenzverfahren RDSS Logistik , Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Akteninhalt und den Vergütungsantrag vom 29.07.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 69/20
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski, Gladbacher Str…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS Logistik GmbH, ehemals Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski, Gladbacher Straße 172 A, 41462 Neuss
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 69/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.09.2024
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