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Insolvenzprofil
REA Rhein Emscher Armaturen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Am Römerkastell 6, 66121 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16034
EUID
DEV1109.HRB16034
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
113 IN 48/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
27.05.2026
Berichtigung der Aufhebung
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Gegenständen der Metallindustrie und von sonstigen industriellen Gütern sowie der Handel mit diesen Gütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REA Rhein Emscher Armaturen GmbH ist zunächst mit Beschluss vom 27.05.2026 aufgehoben worden, wobei ursprünglich eine Schlussverteilung vollzogen sein soll. Durch einen weiteren Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 17.06.2026 wird der Tenor des vorherigen Beschlusses wegen offenkundiger Unrichtigkeit berichtigt. Die Aufhebung erfolgt nunmehr ohne vorangegangene Schlussverteilung. Das Verfahren ist somit aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 48/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16034 eingetragenen REA Rhein Emscher Armaturen GmbH, Am Römerkastell 6, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 48/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16034 eingetragenen REA Rhein Emscher Armaturen GmbH, Am Römerkastell 6, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Martin Thiel,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die Erinnerung muss bei dem Amtsgericht Saarbrücken, die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Gericht abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
113 IN 48/11
Amtsgericht Saarbrücken, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 48/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16034 eingetragenen REA Rhein Emscher Armaturen GmbH, Am Römerkastell 6, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 48/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16034 eingetragenen REA Rhein Emscher Armaturen GmbH, Am Römerkastell 6, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Martin Thiel,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heimes & Müller, Trierer Straße 8-10, 66111 Saarbrücken
wird der Beschluss vom 27.05.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Tenor wie folgt lautet:
" wird ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO)."
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
113 IN 48/11
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2026
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