Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm GnR 142
EUID
DER2404.GnR142
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 72/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Telefon
0231/54110
Termine & Fristen
Antragseingang
28.07.2023
Eröffnung
20.06.2024 , 16:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.08.2024
Berichtstermin
30.08.2024
Prüfungstermin
07.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L. ist am 20.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin war am 28.07.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.08.2024. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen, darunter die gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen sowie die freihändige Verwertung von Immobilien. Nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 0/287 bis 0/348) werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 07.10.2025. Bis zu diesem Datum können schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 72/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter GnR 142 eingetragenen Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L., Ferdinand-Porsche-Str. 3, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Norbert Schramm, Am Emscherpark 2, 594…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 72/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter GnR 142 eingetragenen Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L., Ferdinand-Porsche-Str. 3, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Norbert Schramm, Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede und Herrn Christian Peirick, Kaiserstr. 135, 44143 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.06.2024, um 16:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.07.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 0231/54110, Fax: 02315411266.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
- Gerichtliche Geltendmachung möglicher Anfechtungsansprüche der Schuldnerin bzw. möglicher Haftungsansprüche gegenüber den Liquidatoren
- Zustimmung zur bestmöglichen freihändigen Verwertung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilien
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
255 IN 72/23
Amtsgericht Dortmund, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hamm unter GnR 142 eingetragenen Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L., Ferdinand-Porsche-Str. 3, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Her…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hamm unter GnR 142 eingetragenen Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L., Ferdinand-Porsche-Str. 3, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Norbert Schramm, Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede und Herrn Christian Peirick, Kaiserstr. 135, 44143 Dortmund
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/287 bis lfd. Nr. 0/348 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
255 IN 72/23
Amtsgericht Dortmund, 02.09.2025
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