Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RealProjekta GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Richartzstraße 14-16, 50667 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 97147
EUID
DER3306.HRB97147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 23/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
06.11.2024 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Vorbereitung und Durchführung - von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, - von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, sowie der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RealProjekta GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97147, ist eröffnet. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Herr Dr. Alexander Methling und Herr Sergiy Dymshyts. Das Amtsgericht Köln hat einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen beabsichtigten Vergleich mit dem Gesellschafter der Schuldnerin gemäß § 160 Insolvenzordnung bestimmt. Dieser Termin findet am 06.11.2024 statt. Gegen den Beschluss steht jedem Betroffenen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 23/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97147 eingetragenen RealProjekta GmbH, Richartzstr. 14, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Alexander Methling und Herrn Sergiy Dymshyts,
wird …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 23/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97147 eingetragenen RealProjekta GmbH, Richartzstr. 14, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Alexander Methling und Herrn Sergiy Dymshyts,
wird Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen von dem Insolvenzverwalter beabsichtigten Vergleich mit dem Gesellschafter der Schuldnerin (§ 160 Insolvenzordnung) bestimmt auf
Mittwoch, 06.11.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70h IN 23/23
Amtsgericht Köln, 23.10.2024
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