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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rease GmbH ist die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichend. Die Insolvenzverwalterin hat die Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verlauf wurde beschlossen, die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 30.01.2026 festgelegt. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
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