Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
reasy.on GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220136
EUID
DEP2305.HRB220136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
908 IN 582/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussdatum
10.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Wartung und Vertrieb von Software für Haus- und Wohnungsverwaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der reasy.on GmbH (Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover) ist anhängig. Das Aktenzeichen lautet 908 IN 582/24. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10.02.2025 wurde eine Berichtigung der Firmenbezeichnung des Schuldners angeordnet. Statt 'reasy.one GmbH' heißt die Gesellschaft nun korrekt 'reasy.on GmbH'. Die Geschäftsführer sind Daniel Hellmann und Mark Anacker, beide mit Sitz in Wedemark. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hannover oder dem Landgericht Hannover eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichti…
908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt "reasy.one GmbH" muss es richtig heißen: reasy.on GmbH
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2024 um 11…
908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2024 um 11:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom b…
908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.
Statt muss es richtig heißen:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.10.2024
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