Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 724016
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RebeRenzo UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Siemensstraße 7, 79787 Lauchringen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 724016
EUID
DEB8536.HRB724016
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
209/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Daniel Bücheler
Adresse
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Telefon
07672 93190
Termine & Fristen
Eröffnung
18.01.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.02.2024
Berichtstermin
20.02.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
20.02.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Kaffee-Rösterei sowie der Handel mit und die Wartung von Röstmaschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RebeRenzo UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lauchringen ist am 18.01.2024 eröffnet worden. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Rechtsanwalt Daniel Bücheler ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.0erm 2024 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin finden am 20.02.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen statt. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen erfolgt die Prüfung im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 20.01.2026 Gelegenheit haben, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RebeRenzo UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer René Rehbein
Siemensstraße 7, 79787 Lauchringen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg HRB 724016
Geschäftszweig: Kaffeerösterei
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schu…
4 IN 209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RebeRenzo UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer René Rehbein
Siemensstraße 7, 79787 Lauchringen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg HRB 724016
Geschäftszweig: Kaffeerösterei
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird auf Antrag der Schuldnerin, eingegangen am 21.11.2023, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.01.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Daniel Bücheler
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Telefon: 07672 93190
Telefax: 07672 931933
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, zum Beispielt, wenn das Warenlager im Ganzen veräussert werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 20.02.2024, 10:00 Uhr,
Dienstzimmer 37, 2. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 20.02.2024, 10:00 Uhr,
Dienstzimmer 37, 2. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 18.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RebeRenzo UG, (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer René Rehbein
Siemensstraße 7, 79787 Lauchringen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Daniel Bücheler
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten g…
4 IN 209/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RebeRenzo UG, (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer René Rehbein
Siemensstraße 7, 79787 Lauchringen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Daniel Bücheler
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 19.11.2025
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