Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rebro Transport Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Loh 4, 40668 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 20214
EUID
DER1102.HRB20214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 205/23
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.04.2024
Berichtstermin
17.05.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.05.2024 , 11:00 Uhr
Insolvenzplanverfahren
04.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Spedition, insbesondere für Straßentransporte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rebro Transport Service GmbH ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Zugleich sind die Verfahren 505 IN 205/23 und 505 IN 9/24 miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Marion Gutheil ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.04.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 17.05.2024 um 11:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, die Fortführung des Geschäftsbetriebs, die Erstellung eines Insolvenzplans und die Wahl eines Gläubigerausschusses beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 03.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Später, am 23.07.2024, ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rebro Transport Service GmbH ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Zugleich werden die Verfahren 505 IN 205/23 und 505 IN 9/24 miteinander verbunden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rebro Transport Service GmbH ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Zugleich werden die Verfahren 505 IN 205/23 und 505 IN 9/24 miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Marion Gutheil ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 26.04.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich Berichtstermin und Prüfungstermin, fand am 17.05.2024 statt. In diesem Zusammenhang wurde die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung darüber ist für den 04.09.2024 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, und Herrn Johannes Corneli…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, und Herrn Johannes Cornelis Rens und Herrn Petrus Waltherus Johannes Rens,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Verfahrenseröffnung erfolgt als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 205/23 und 505 IN 9/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Gutheil, Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 17.05.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs
- die Beauftragung zur Erstellung eines Insolvenzplanes
- die Wahl eines Gläubigerausschusses,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 205/23
Düsseldorf, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, und Herrn Johannes Cornelis Rens, und Herrn Petrus Waltherus Johannes Rens,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf eingesehen werden.
505 IN 205/23
Amtsgericht Düsseldorf, 23.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, und Herrn Johannes Cornelis Rens, und Herrn Petrus Waltherus Johannes Rens,
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Marius Luciano, Latumer Straße 16, 40668 Meerbusch wie folgt festgesetzt.
Vergütung (inkl. 19 % USt)
Endbetrag
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Auf den Vergütungsantrag vom 28.11.2024 wird vollumfänglich Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 205/23
Amtsgericht Düsseldorf, 20.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 205/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20214 eingetragenen Rebro Transport Service GmbH, In der Loh 4, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johan Adriaan Carolus Marie Rens, und Herrn Johannes Cornelis Rens, und Herrn Petrus Waltherus Johannes Rens,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Marion Gutheil, Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 30.07.2024 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Mittwoch, 04.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.116.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden -.
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
505 IN 205/23
Amtsgericht Düsseldorf, 06.08.2024
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