Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reckrühm Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Siedlung Höhenluft 3 A, 30890 Barsinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 210735
EUID
DEP2305.HRB210735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 64/22 -2-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer
Kanzlei
Valtier
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
16.03.2026
Schlusstermin
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Beratungs- und Servicedienstleistungen im IT-Bereich sowie Handel mit Lebensmitteln, und auch die Betreuung von Kindern in der Tagesbetreuung "Kleine Deistergeister". Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Service-Leistungen in diesem Bereich für andere Unternehmen zu erbringen. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen, dem Zweck dienende Nebenbetriebe sowie Vertriebsgesellschaften zu errichten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hameln hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.03.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführerin Ariane Grossmann-Reckrühm. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 16.03.2026 bestimmt wurde. Später erfolg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführerin Ariane Grossmann-Reckrühm. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 16.03.2026 bestimmt wurde. Später erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 30.108,17 €. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, und der Schlusstermin sowie der Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 24.08.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung bzw. das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, wurden festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 33.651,99 EUR unter Berücksichtigung der Masse und der Vorsteuer. Zustellungskosten in Höhe von 7,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer wurden ebenfalls anerkannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3A, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 210735), vertr. d.: Ariane Grossmann-Reckrühm, Siedlung Höheluft 3A, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeld…
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3A, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 210735), vertr. d.: Ariane Grossmann-Reckrühm, Siedlung Höheluft 3A, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3 A, 30890 Barsinghausen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 30.108,17 €. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 88.518,08 € sowie die Gerichts- und Verwalterkoste…
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3 A, 30890 Barsinghausen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 30.108,17 €. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 88.518,08 € sowie die Gerichts- und Verwalterkosten. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen: 37 IN 64/22 -2-aus. Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3A, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 210735), vertr. d.: Ariane Grossmann-Reckrühm, Siedlung Höheluft 3A, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung w…
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3A, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 210735), vertr. d.: Ariane Grossmann-Reckrühm, Siedlung Höheluft 3A, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 24.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3A, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 210735), vertr. d.: Ariane Grossmann-Reckrühm, Siedlung Höheluft 3A, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters R…
37 IN 64/22 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reckrühm Consulting GmbH, Siedlung Höhenluft 3A, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 210735), vertr. d.: Ariane Grossmann-Reckrühm, Siedlung Höheluft 3A, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 30.626,13 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.027,20 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 33.651,99 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 7,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 2 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 03.07.2026
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