Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MH Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bünteweg 20 A, 30989 Gehrden
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 224777
EUID
DEP2305.HRB224777
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 81/25 -1
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Bertastr. 10, 30159 Hannover
Telefon
0511/4ng475339-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2025 , 10:42 Uhr
Abweisung des Insolvenzantrags
12.02.2026
Aufhebung
12.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich der Autovermietung sowie dazugehörige Nebengeschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH ist am 09.10.2025 um 10:42 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwältin Karina Schwarz als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 12.02.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. In diesem Zuge sind die am 09.10.2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung ebenfalls am 12.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 81/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH, Bünteweg 20A, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 224777), vertr. d.: Maxim Lipphardt, Bünteweg 20a, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.02.2026 mangels Masse abgewiesen …
37 IN 81/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH, Bünteweg 20A, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 224777), vertr. d.: Maxim Lipphardt, Bünteweg 20a, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.10.2025 sind am 12.02.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hameln eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 12.02.2026
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 81/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH, Bünteweg 20A, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 224777), vertr. d.: Maxim Lipphardt, Bünteweg 20a, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.10.202…
37 IN 81/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH, Bünteweg 20A, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 224777), vertr. d.: Maxim Lipphardt, Bünteweg 20a, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.10.2025 am 12.02.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 12.02.2026
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 81/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH, Bünteweg 20A, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 224777), vertr. d.: Maxim Lipphardt, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2025 um 10:42 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens de…
37 IN 81/25 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MH Dienstleistungen GmbH, Bünteweg 20A, 30989 Gehrden (AG Hannover, HRB 224777), vertr. d.: Maxim Lipphardt, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2025 um 10:42 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/475339-0, Fax: 0511/475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 09.10.2025
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
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