Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler ist bestellt und hat ihre Vergütung sowie Auslagen festgesetzt erhalten. Die Insolvenzverwalterin hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 44.593,39 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 264.487,83 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Beschluss über die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am 21.04.2026 ergangen. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 25.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden am 03.06.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), soll die Schlussverteilung erfolgen.…
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@turner-inso-bremen.de, Internet: www.kuhmann.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 44.593,39 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 264.487,83 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zu…
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin u…
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), sind Vergütung und Auslagen der vorl…
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 59.875,84 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Es wurde ein Zuschlag von 20 % für die Sanierungsbemühungen und die Vorbereitung der übertragenen Sanierung gewährt, da diese Tätigkeiten mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die vorläufige Verwalterin verbunden waren. Es wurden umfangreiche Gespräche geführt und der Kaufvertrag für den Erwerb des Geschäftsbetriebes im Ganzen entworfen. Dieser wurde final mit den Parteien verhandelt. Die Mitarbeiter wurden vor dem Betriebsübergang unterrichtet.
Der geltend gemachte Zuschlag ist angemessen und konnte im vollen Umfang festgesetzt werden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), sind die Vergütung und Auslagen der …
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennifer Metzler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 68.206,83 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin 5.939,88 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 74.146,71 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Insolvenzverwalterin hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 60.753,86 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.430,15 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 224,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 64 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die ersten 10 Zustellungen sind bereits durch die Auslagenpauschale vergütet und wurden daher in Abzug gebracht.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), wurde beschlossen:
Die Prüfung der n…
12 IN 31/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reclame GmbH & Co. KG, Kapitän-Alexander-Straße 17, 27472 Cuxhaven, vertr. d. die persönlich haftende Gesellschafterin die Reclame Management GmbH, diese vertr. d. den Geschäftsführer Detlef Baack (AG Tostedt, HRA 110585), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.09.2024
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