Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ReFi Boarding House GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Reitwallstr. 6, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 59877
EUID
DEP2305.HRB59877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
904 IN 877/25 - 4 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung und Bestellung vorläufigen Verwalters
24.04.2026 , 12:14 Uhr
Anordnung allgemeines Verfügungsverbot
07.07.2026 , 13:58 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Zimmervermietung und der Betrieb von Vergnügungsstätten sowie der Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hannover hat am 24.04.2026 im Verfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Anordnung ist die Verfügungsbeschränkung der Antragsgegnerin verbunden, wonach Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubigern die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH in Hannover ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 24.04.2026 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Schri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH in Hannover ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 24.04.2026 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Schritt wurden Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 07.07.2026, wurde ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet, was die Sicherung der Masse weiter verschärfte. Die Schuldner der Antragsgegnerin wurden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung der jeweiligen Beschlüsse zu erbringen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 877/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH, Reitwallstraße 6, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 59877), vertr. d.: Michael Wolter, IV.OG., Reitwallstr. 6, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 24.04.2026 um 12:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
904 IN 877/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH, Reitwallstraße 6, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 59877), vertr. d.: Michael Wolter, IV.OG., Reitwallstr. 6, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 24.04.2026 um 12:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Luisenstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 27914797, Fax: 0511 27914867, Internet: www.hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 877/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH, Reitwallstraße 6, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 59877), vertr. d.: Michael Wolter, IV.OG., Reitwallstr. 6, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 13:58 ein allgemeines Verfügungsverbot …
904 IN 877/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH, Reitwallstraße 6, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 59877), vertr. d.: Michael Wolter, IV.OG., Reitwallstr. 6, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 13:58 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.