Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 5115
EUID
DEW1215.HRA5115
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 420/24 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.12.2024 , 14:30 Uhr
Eröffnung
21.02.2025 , 11:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.04.2025
Berichtstermin
29.04.2025
Prüfungstermin
29.04.2025
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 21.02.2025 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensanliegen schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Am 17.04.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Am 09.12.2024 hat das Amtsgericht Magdeburg im Antragsverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 21.02.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden…
Am 09.12.2024 hat das Amtsgericht Magdeburg im Antragsverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 21.02.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2025. Am 17.04.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen (AG Stendal, HRA 5115), vertr. d.: 1. Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Haubold, (Geschäftsführer), …
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen (AG Stendal, HRA 5115), vertr. d.: 1. Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Haubold, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2025 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.04.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.04.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 21.02.2025 - (340 IN 420/24 (361))
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen (AG Stendal, HRA 5115), vertr. d.: 1. Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Haubold, Brunnenweg 01, 39444 Hecklingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 11.04.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 420/24 (361) - (17.04.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 420/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen (AG Stendal, HRA 5115), vertr. d.: 1. Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torst…
340 IN 420/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co.KG, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen (AG Stendal, HRA 5115), vertr. d.: 1. Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 1, 39444 Hecklingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Torsten Haubold, (Geschäftsführer), ist am 09.12.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 09.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.