Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ReHO Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Zehntbreite 4, 37133 Friedland OT Groß Schneen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 204183
EUID
DEP2204.HRB204183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 102/20 GOE
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Peter Knöpfel
Kanzlei
Treugarant AG
Adresse
Bei den Mühren 69a, 20457 Hamburg
Telefon
040/4146380
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.01.2026
Schlusstermin
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektkoordination und Controlling-Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 15.01.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel hat am 05.02.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, woraufhin am 24.02.2026 die Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der Schuldnerschaft und den Gläubigern eingeräumt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 10.875,92 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 18.877,40 EUR zu berücksichtigen sind. Am 10.04.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen, wobei der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, der 10.06.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, …
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 …
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.500,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Eins…
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG, Bei den Mühren 69a, D 20457 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 10.875,92 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 18.877,40 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütu…
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeor…
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 17.11.2025
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