Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reifen Kiefer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 8960
EUID
DEV1109.HRB8960
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 30/22
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.06.2026 , 10:00 Uhr
Abstimmungstermin
23.06.2026 , 10:00 Uhr
Fristende Stellungnahme Vergütung
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Reifen aller Art und die Erbringung der damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Handel mit Autozubehör und die Ausführung von Kraftfahrzeugreparaturen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reifen Kiefer GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung des Insolvenzplans und Abstimmung darüber festgesetzt. Beide Termine sind für den 23.06.2026 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, anberaumt. Zudem wurde die Durchführung der Anhörung zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 07.07.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Der Insolvenzplan sowie eingegangene Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kie…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kiefer,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 23.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kie…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kiefer,
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag, 23.06.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
110 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kie…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kiefer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
haben der vorläufige Sachwalter und der Sachwalter die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.07.2026 im schriftlichen Verfahren zu den Vergütungsanträgen Stellung zu nehmen.
Die Vergütungsanträge nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kie…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kiefer,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kie…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 30/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 8960 eingetragenen Reifen Kiefer GmbH, Zum Leukbachtal 45, 66693 Mettlach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kiefer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisenbeis & Partner, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Sachwalter: Rechtsanwalt Matthias Bayer, Kaiserstr. 77, 66386 St. Ingbert
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag zurückgewiesen (Höhe der Zustellauslagen).
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.10.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV).
Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 705.393,34 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach EUR.
Der Sachwalter beantragt 60% der Vergütung des Insolvenzverwalters sowie einen Zuschlag von 115% der Vergütung eines Insolvenzverwalters. In der Gesamtbetrachtung fasst er die Vergütung nebst Zuschlägen zu einem Satz von von 152,56 % der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen.
Er begründet sein Vergütungsbegehren mit der auf die Dauer seiner Tätigkeiten (vom 01.10.2022 bis dato) und den sich daraus und aus der Sachlage ergebenden Mehrbelastungen in den Bereichen Betriebsfortführung (25%), Gläubigerausschuss-Sitzungen (15%), M&A-Prozess/ Abwicklung Asset-Deal (20%), Massekreditstruktur/ Rechtsaufklärung/ Übertragung der Kassenprüfungsbefugnis (40%) und Insolvenzplan (15%).
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 152,56 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters auf den Betrag von EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen nach § 4 Abs. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 GKG KV mit 3,50 EUR je Zustellung festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
110 IN 30/22
Amtsgericht Saarbrücken, 16.07.2026
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