Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JG Energietechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Römerstraße 5, 67591 Wachenheim/Rheinhessen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 51261
EUID
DET2304V.HRB51261
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
12 IN 12/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Ofenloch
Adresse
Brauereistraße 2, 67549 Worms
Telefon
06241/97229-0
Termine & Fristen
Eröffnung
05.07.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
01.10.2024
Widerspruchsfrist
28.10.2025 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Planung und Errichtung von Energiesystemen wie z.B. Wärme- und Kälteanlagen, Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen sowie weitere ergänzende Produkte, und die Betreuung der Kunden im Bereich der Instandhaltung, Modernisierung, Energieversorgung, Abrechnung und der allgemeinen Energieberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JG Energietechnik GmbH ist am 05.07.2024 durch das Amtsgericht Worms eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Achim Ofenloch bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 20.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung konnte bis zum 28.10.2025 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 12/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen JG Energietechnik GmbH , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag sowohl zum vorläufigen Insolvenzverfahren als auch für das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt. Diese können auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. De…
12 IN 12/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen JG Energietechnik GmbH , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag sowohl zum vorläufigen Insolvenzverfahren als auch für das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt. Diese können auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 26.05.2026
-Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 12/24
05.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
JG Energietechnik GmbH, Energietechnik, Römerstraße 5, 67591 Wachenheim (AG Mainz, HRB 51261),
vertreten durch:
1. Josef Bernhard, als Geschäftsführer der JG Energietechnik GmbH, Römerstraße 5, 67591 Wach…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 12/24
05.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
JG Energietechnik GmbH, Energietechnik, Römerstraße 5, 67591 Wachenheim (AG Mainz, HRB 51261),
vertreten durch:
1. Josef Bernhard, als Geschäftsführer der JG Energietechnik GmbH, Römerstraße 5, 67591 Wachenheim, (Geschäftsführer),
2. Giovanni Garrubba, Schubertstraße 17, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer),
wird heute, am 05.07.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Achim Ofenloch, Brauereistraße 2, 67549 Worms, Tel.: 06241/97229-0, Fax: 06241/97229-10
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 20.08.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
* Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO)
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
* des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
* des Warenlagers im Ganzen
* eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
* einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Achim Ofenloch vom 26.06.2024, fest.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 05.07.2024
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 12/24
30.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
JG Energietechnik GmbH, Energietechnik, Römerstraße 5, 67591 Wachenheim (AG Mainz, HRB 51261),
vertreten durch:
1. Josef Bernhard, als Geschäftsführer der JG Energietechnik GmbH, Römerstraße 5, 67591 Wach…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
12 IN 12/24
30.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
JG Energietechnik GmbH, Energietechnik, Römerstraße 5, 67591 Wachenheim (AG Mainz, HRB 51261),
vertreten durch:
1. Josef Bernhard, als Geschäftsführer der JG Energietechnik GmbH, Römerstraße 5, 67591 Wachenheim, (Geschäftsführer),
2. Giovanni Garrubba, Schubertstraße 17, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 28.10.2025, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 30.09.2025
- Insolvenzgericht -
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