Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reimler Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 163567
EUID
DEK1101.HRB163567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 295/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
21.07.2026 , 11:55 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reimler Logistics GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Inanspruchnahme der beiden Geschäftsführer in Höhe von 1.500.000,00 €. Die Gläubigerversammlung ist auf den 21.07.2026 um 11:55 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 295/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163567 eingetragenen Reimler Logistics GmbH, Peutestraße 20, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Böhler,
Verfahrensbevollmächtigt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 295/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163567 eingetragenen Reimler Logistics GmbH, Peutestraße 20, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Böhler,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur w) LECON RESTRUKTURIERUNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landsberger Straße 191, 80687 München
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: gerichtliche Inanspruchnahme der beiden Geschäftsführer in Höhe von 1.500.000,00 €, bestimmt auf
Dienstag, 21.07.2026, 11:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 295/21
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2026
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