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Das Insolvenzgericht Bielefeld hat am 07.10.2026 um 12:55 Uhr die vorläufigen Maßnahmen im Verfahren über das Vermögen der REINKE Photovoltaik GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7140 eingetragen und hat ihren Sitz in Gütersloh. Geschäftsführer ist Jan Reinke. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank M. Welsch aus Gütersloh bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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