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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Der Betrieb eines Reisebüros in Hamburg an der Alster und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Vertretungen zu übernehmen, auch Zweigniederlassungen an anderen Orten zu errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisebüro an der Alster GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15748, wird behandelt. Im Februar 2024 ist das Verfahren in der Phase der Forderungsprüfung nach § 177 InsO. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist der 22.03.2024. Die angemeldeten Forderungen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zur Einsicht niedergelegt. Spätestens an diesem Stichtag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Im Dezember 2025 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
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