Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reisner Cooling Energy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schäferkampstraße 18, 59439 Holzwickede
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9146
EUID
DER2404.HRB9146
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 34/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung, die Herstellung und der Vertrieb von kältetechnischen Anlagen und Zubehör im weitesten Sinne im In- und Ausland. Der Service an und die Wartung und Instandhaltung von kältetechnischen Anlagen und Zubehör. Der Handel mit kältetechnischen Anlagen und Komponenten im weitesten Sinne. Die Beratung im Bereich der Klima- und Kältetechnik. Der Handel mit Geräten und Komponenten der Klimatechnik und alle anderen Aktivitäten, die damit im weitesten Sinne verbunden sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisner Cooling Energy GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Dortmund hat die Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung mit der laufenden Nummer 73, in diesem Bereich hat sie allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Zudem sind die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen mit der laufenden Nummer 0/63 bis 0/86 sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9146 eingetragenen Reisner Cooling Energy GmbH, Schäferkampstr. 18, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Vitt,
wird Rechtsanwälti…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9146 eingetragenen Reisner Cooling Energy GmbH, Schäferkampstr. 18, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Vitt,
wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung mit der lfd. Nr. 73. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
257 IN 34/18
Amtsgericht Dortmund, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9146 eingetragenen Reisner Cooling Energy GmbH, Schäferkampstr. 18, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Vitt,
wird angeordnet:
D…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9146 eingetragenen Reisner Cooling Energy GmbH, Schäferkampstr. 18, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Udo Vitt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/63 bis 0/86 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
257 IN 34/18
Amtsgericht Dortmund, 13.05.2026
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