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Insolvenzprofil
Reiter Entsorgungsdienste KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 4926
EUID
DEG1312.HRA4926
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 163/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reiter Entsorgungsdienste KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann ist bestellt. Die Vergütung des Verwalters ist festgesetzt worden, wobei die Insolvenzmasse ursprünglich mit 390.012,03 EUR angegeben wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf soll die Schlussverteilung stattfinden. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 2.985.775,52 € festgestellt worden. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 337.247,03 €. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten zu begleichen, auf festgestellte Insolvenzforderungen wird eine geringe Quote entfallen. Mit der Bekanntmachung der Schlussverteilung beginnt die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 5. August 2025 bestimmt. Schriftsätze müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Reiter Entsorgungsdienste KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4926 P), Der Hagen, 14728 Rhinow, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Martin Fric, Schulstraße 35, 13347 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETC Verwaltung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Reiter Entsorgungsdienste KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4926 P), Der Hagen, 14728 Rhinow, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Martin Fric, Schulstraße 35, 13347 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETC Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Inselweg 2, 14712 Rathenow, vertreten durch den Liquidator Herrn Silvio Reiter, Lutherplatz 3, 14712 Rathenow wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 5. August 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 30. Juni 2025, 35 IN 163/15
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Reiter Entsorgungsdienste KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4926 P), Der Hagen, 14728 Rhinow, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Martin Fric, Schulstraße 35, 13347 Berlin, vertreten durch die persönl…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Reiter Entsorgungsdienste KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4926 P), Der Hagen, 14728 Rhinow, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Martin Fric, Schulstraße 35, 13347 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETC Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Inselweg 2, 14712 Rathenow, vertreten durch den Liquidator Herrn Silvio Reiter, Lutherplatz 3, 14712 Rathenow wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Emser Straße 9, 10719 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 390.012,03 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 40% für die fehlende Mitwirkung der Geschäftsführung und der damit gestiegene Ermittlungstätigkeiten, in Höhe von 25% für die Befassung mit Altlasten un in Höhe von 40 % für ein Bauinsolvenzverfahren festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 61 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 163/15, Amtsgericht Potsdam, 30. Juni 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reiter Entsorgungsdienste KG soll die Schlussverteilung stattfinden. Im Verteilungsverzeichnis, welches auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zum AZ: 35 IN 163/15 niedergelegt wurde, sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 2.985.775,52 € festgestellt worde…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reiter Entsorgungsdienste KG soll die Schlussverteilung stattfinden. Im Verteilungsverzeichnis, welches auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zum AZ: 35 IN 163/15 niedergelegt wurde, sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 2.985.775,52 € festgestellt worden. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 337.247,03 €. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten zu begleichen. Auf festgestellte Insolvenzforderungen wird eine geringe Quote entfallen. Mit der Bekanntmachung beginnt die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO.
35 IN 163/15, Amtsgericht Potsdam, 30. Juni 2025
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