Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Erbringung von Arbeiten auf dem Gebiet der Gebäudetechnik und der Handel mit Waren der Gebäudetechnik. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten sowie andere Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reker Haustechnik GmbH, Bielefeld, ist am 24.04.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Lübbecke, bestellt worden. Es sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Untersagung von Verfügungen der Schuldnerin ohne Zustimmung des Verwalters, ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtete Antrag der Schuldnerin ist am 02.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Infolge dieser Ablehnung sind die am 24.04.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 02.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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