Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Relens GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Eiche 4, 33175 Bad Lippspringe
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 10019
EUID
DER2809.HRB10019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 117/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Nöttentor 2, 59494 Soest
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
08.10.2025
Tätigkeit aktueller Verwalter
24.10.2025
Ende Tätigkeit aktueller Verwalter
31.10.2025
Beschlussdatum
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von technischen Artikeln auf eigene und/oder fremde Rechnung, insbesondere Handel mit audio-visuellen Medienprodukten, Bildleinwänden und Einrichtungen, Entwicklung entsprechender Ressourcen sowie Unternehmensberatung und Sales-Service.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relens GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Paderborn hat die Vergütung und Auslagen des früheren Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Köhler, festgesetzt. Der aktuelle Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, übte sein Amt vom 24.10.2025 bis zum 31.10.2025 aus. Die Masse beträgt nach der Schlussrechnung 57.407,67 €. Das Verfahren ist vorzeitig beendet worden, wobei die Vergütung des früheren Verwalters gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bemessen wurde. Gegen die Festsetzung steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 117/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10019 eingetragenen Relens GmbH, An der Eiche 4, 33175 Bad Lippspringe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Donner, Detmolder Str. 42, 33175 Ba…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 117/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10019 eingetragenen Relens GmbH, An der Eiche 4, 33175 Bad Lippspringe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Donner, Detmolder Str. 42, 33175 Bad Lippspringe
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Nöttentor 2, 59494 Soest
werden die Vergütung und Auslagen früheren Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Köhler wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX
Zwischensumme XXX
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX XXX
Endbetrag XXX
Der Endbetrag wird aus der Insolvenzmasse gezahlt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 24.10.2025 bis zum 31.10.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 57.407,67 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 83 Gläubigern auf XXX. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung des Amtes von Rechtsanwalt Dr. Köhler ist die Festsetzung einer Ermäßigung des Regelsatzes auf XXX und damit auf den Betrag von XXX gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 eingesehen werden.
2 IN 117/24
Amtsgericht Paderborn, 01.06.2026
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