Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REM - Real Event Music UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Thüringen
Adresse
Saline 9, 06556 Artern
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 514328
EUID
DEY1206.HRB514328
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 147/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
André Rombach
Termine & Fristen
Beschluss
04.03.2026
Entscheidung
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Veranstaltungsplanung, Veranstaltungsdurchführung und gastronomische Versorgung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REM - Real Event Music UG (haftungsbeschränkt) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 04.03.2026 mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Der Beschluss wurde wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers korrigiert. Hinsichtlich eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Gewerbe- und Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum 2026 bleibt der Insolvenzbeschlag bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der zeitraumbezogenen Aufteilung aufrechterhalten. Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen. Gleichzeitig wird eine Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge gemäß § 203 InsO angeordnet, mit der der Insolvenzverwalter André Rombach beauftragt ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Mühlhausen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 147/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
REM - Real Event Music UG (haftungsbeschränkt), Saline 9, 06556 Artern, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Lustig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 514328
- Schuldnerin -
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Der Beschluss vom 04.03.2026 wird im Tenor wegen eines offe…
IN 147/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
REM - Real Event Music UG (haftungsbeschränkt), Saline 9, 06556 Artern, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Lustig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 514328
- Schuldnerin -
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Der Beschluss vom 04.03.2026 wird im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers wie folgt korrigiert:
1. Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
2. Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Gewerbe- und Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum 2026 bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO
sowie der Grundsätze der zeitraumbezogener Aufteilung
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet
(§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter André Rombach beauftragt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 03.06.2026
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