Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 224769
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reno Schuh GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Waltershagen 1, 31848 Bad Münder
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 224769
EUID
DEP2305.HRB224769
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 20/23 -4
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung (früherer Antrag)
22.04.2025
Stichtag Prüfung / Einspruchsfrist
27.04.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen (aktueller Antrag)
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Schuh- und Lederwaren einschließlich des branchenüblichen Zubehörs sowie Sportartikeln und Sporttextilien aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wird auf den 27.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Parallel dazu hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, dessen Antrag binnen einer Frist von zwei Wochen angefordert oder auf der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurd…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 27.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Enno Ackermans festgesetzt worden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, der vollständige Beschluss kann jedoch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hameln hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hameln hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 27.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Im Verfahren ist ein Gläubigerausschuss gebildet worden, dessen Mitglied Enno Ackermans beantragt hat, seine Vergütung festsetzen zu lassen. Die Festsetzung der Vergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von 150,00 EUR ist durch Beschluss vom 22.04.2025 erfolgt; die Beträge sind nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Schuldnervertreter Christian Müller und Dieter Waldemar Metz wurden in der Bekanntmachung vom 05.08.2026 als Geschäftsführer genannt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hameln hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 27.04.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum können W…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hameln hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 27.04.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen die Forderungen eingereicht werden. Parallel dazu wurden Vergütungsanträge des Gläubigerausschussmitglieds Enno Ackermanns bearbeitet. Ein Antrag vom Februar 2025 führte zur Festsetzung der Vergütung, wobei die Beträge nicht veröffentlicht wurden. Ein weiterer Antrag vom April 2026 auf Festsetzung von Vergütung und Auslagen wurde im August 2026 durch das Gericht entschieden. Die festgesetzten Beträge hierfür sind ebenfalls nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Christian Müller und Dieter Waldemar Metz vertreten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schrif…
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769),
hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Der Antrag kann binnen einer Frist von
2 Wochen
angefordert, oder aber auf der Ges…
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769),
hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Der Antrag kann binnen einer Frist von
2 Wochen
angefordert, oder aber auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Enno Ackermans festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu ver…
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Enno Ackermans festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Enno Ackermans die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der Insolvenzverwalter und die übrigen Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zu dem Antrag gehört. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), vertr. d.: 1. Christian Müller, Obere Bachgasse 14, 92637 Weiden i. d. OPf., (Geschäftsführer), 2. Dieter Waldemar Metz, Bahnhofstraße 4, 23611 Bad Schwartau, (Geschäft…
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), vertr. d.: 1. Christian Müller, Obere Bachgasse 14, 92637 Weiden i. d. OPf., (Geschäftsführer), 2. Dieter Waldemar Metz, Bahnhofstraße 4, 23611 Bad Schwartau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den übrigen Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschuss-Mitglieds Enno Ackermanns Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), vertr. d.: 1. Christian Müller, Obere Bachgasse 14, 92637 Weiden i. d. OPf., (Geschäftsführer), 2. Dieter Waldemar Metz, Bahnhofstraße 4, 23611 Bad Schwartau, (Geschäft…
36 IN 20/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reno Schuh GmbH, Waltershagen 1, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 224769), vertr. d.: 1. Christian Müller, Obere Bachgasse 14, 92637 Weiden i. d. OPf., (Geschäftsführer), 2. Dieter Waldemar Metz, Bahnhofstraße 4, 23611 Bad Schwartau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Enno Ackermanns festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.04.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Enno Ackermanns die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde.
Der Insolvenzverwalter und die übrigen Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zu dem Antrag gehört. Der Insolvenzverwalter hat keine Einwände erhoben. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 26.08.2026
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