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Insolvenzprofil
Renova GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 35528
EUID
DEU1206.HRB35528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 80/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt
Adresse
Rheinort 1, 40213 Düsseldorf
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Renova GmbH i. L., Chemnitz, einen Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Verwalter übt sein Amt seit dem Verfahrensausgang aus und hat nach Abschluss der Tätigkeit Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung angemessener Auslagen. Aufgrund der Verfahrensdauer und des Arbeits- und Verwaltungsaufwands wurde gemäß § 9 InsVV ein Vorschuss bewilligt. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger eine sofortige Beschwerde oder die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35528 eingetragenen Renova GmbH i. L., Neefestr. 76, 09119 Chemnitz, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin DWP Dunkerbeck, Wagner und Partner GmbH
Insolvenzverw…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 80/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35528 eingetragenen Renova GmbH i. L., Neefestr. 76, 09119 Chemnitz, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin DWP Dunkerbeck, Wagner und Partner GmbH
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf
ist auf die Vergütung des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden.
Vorschuss
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die Verfahrensdauer und den Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 80/23
Amtsgericht Düsseldorf, 09.12.2024
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