Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RENTA Personaldienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Wilsdruffer Straße 14, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 12554
EUID
DEU1104.HRB12554
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/557 IN 2027/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Albert Wolff
Adresse
Bertolt-Brecht-Allee 34, 01309 Dresden
Telefon
0351 49185 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.01.2026 , 09:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.03.2026
Berichtstermin
22.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.04.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Personaldienstleistungen, vordergründig gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen; Personalberatung; Personalvermittlung und -entwicklung und alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENTA Personaldienstleistungen GmbH ist am 28.01.2026 um 09:55 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Albert Wolff ist als Insolvenzverwalter bestellt. Für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind Vergütung und Auslagen mit Beschluss vom 18.03.2026 festgesetzt worden; der Wert des verwalteten Vermögens betrug 1.193.837,45 EUR. Gläubiger haben ihre Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte gemäß §§ 57, 68, 157, 66, 149 und 160 InsO sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist auf den 22.04.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Dresden anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2027/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENTA Personaldienstleistungen GmbH, Wilsdruffer Straße 14, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 12554
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Scholze
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2027/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENTA Personaldienstleistungen GmbH, Wilsdruffer Straße 14, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 12554
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Scholze
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 18.03.2026 festgesetzt.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 1.193.837,45 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde aus nachgewiesenen Gründen erhöht.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/557 IN 2027/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENTA Personaldienstleistungen GmbH, Wilsdruffer Straße 14, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 12554
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Scholze
- wurde am 28.01.2026 um 09:55 Uhr das Ins…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/557 IN 2027/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENTA Personaldienstleistungen GmbH, Wilsdruffer Straße 14, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 12554
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Scholze
- wurde am 28.01.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Albert Wolff, Bertolt-Brecht-Allee 34, 01309 Dresden, Email geschäftlich: dresden@worako.de Telefon geschäftlich: 0351 49185 0 Telefax: 0351 49185 99
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 22.04.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 22.04.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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