Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rentable Car HAA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 185029
EUID
DEK1101.HRB185029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 353/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
(040) 80 81 36 210
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2026 , 11:18 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.09.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Rentable Car HAA GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit dem Geschäftszweck der Vermietung, Vermittlung und dem Handel mit Fahrzeugen jeglicher Art. Als vertretungsberechtigt sind die Geschäftsführer Amir Morteza Akavan Kia, Arash Azimi und Omid Hosseini benannt. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 353/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rentable Car HAA GmbH, Die Vermietung, Vermittlung und auch der Handel mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere neuen und, Anckelmannstraße 15, 20537 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185029), vertr. d.: 1. Amir Morteza Aka…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 353/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rentable Car HAA GmbH, Die Vermietung, Vermittlung und auch der Handel mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere neuen und, Anckelmannstraße 15, 20537 Hamburg (AG Hamburg, HRB 185029), vertr. d.: 1. Amir Morteza Akavan Kia, (Geschäftsführer), 2. Arash Azimi, (Geschäftsführer), 3. Omid Hosseini, (Geschäftsführer), ist am 17.09.2026 um 11:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: (040) 80 81 36 210 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 353/26
Amtsgericht Hamburg, 17.09.2026
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