Ist die Herstellung und der Vertrieb von Druckvorlagen und Druckzylindern. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die der Förderung des genannten Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Sie kann in- und ausländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Druckvorstufe
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Druckvorlagen und Druckzylindern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.10.2024.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, worüber die Beteiligten bis zum 04.10.2024 Stellung nehmen konnten. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, worüber die Beteiligten bis zum 04.10.2024 Stellung nehmen konnten. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 913.059,87 EUR zu berücksichtigen sind, wofür ein Betrag von ca. 249.717,43 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen war. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein Prüfungstermin auf den 22.11.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), hat der In…
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.10.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), ist das Ve…
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 913.059,87 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 249.717,43 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 18.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wird der V…
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 22.11.2024. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wurde die …
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 80 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 420.695,82 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Vielmehr bedarf es im vorliegenden Verfahren der Gewährung eines Zuschlages in Höhe von 80%. Dieser wird für ausreichend aber auch notwendig erachtet, um die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters in dem vorliegenden Verfahren angemessen zu entgelten. Der Insolvenzverwalter hat im vorliegenden Verfahren den Geschäftsbetrieb für einen Zeitraum von 2 Monaten fortgeführt und zudem den Geschäftsbetrieb im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Interessenten übertragen.
Einen erheblichen Aufwand bereitete dem Insolvenzverwalter aber auch die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte in dem Verfahren.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.10.2024
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