Über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Haiger, ist am 24.06.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner, Wetzlar, bestellt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der vorläufigen Maßnahmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Wetzlar behandelt. Am 24.06.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Markus Benner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Hauptverfahren ist am 01.09.2024 um 09:30 Uhr eröf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Wetzlar behandelt. Am 24.06.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Markus Benner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Hauptverfahren ist am 01.09.2024 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Der Gläubigeraufforderung zufolge sind Insolvenzforderungen bis zum 17.10.2024 anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.11.2024 festgelegt. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters oder eines Gläubigerausschusses müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 73/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7698), vertr. d.: 1. MAM Verwaltungs GmbH, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Volker Weiss, Im Reiffenberger 31, 35708 Haiger, …
3 IN 73/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7698), vertr. d.: 1. MAM Verwaltungs GmbH, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Volker Weiss, Im Reiffenberger 31, 35708 Haiger, (Notgeschäftsführer), ist am 24.06.2024 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 73/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7698), vertr. d.: 1. MAM Verwaltungs GmbH, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Ing. Volker Weiß, Im Reiffenberger 31, 35708 …
3 IN 73/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7698), vertr. d.: 1. MAM Verwaltungs GmbH, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Ing. Volker Weiß, Im Reiffenberger 31, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2024 um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 73/24: Über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7698), vertr. d.: 1. MAM Verwaltungs GmbH, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Ing. Volker Weiß, Im Reiffenberger 31, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am…
3 IN 73/24: Über das Vermögen der ReSoPo Stocks GmbH & Co. KG, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7698), vertr. d.: 1. MAM Verwaltungs GmbH, Bitzenstraße 5, 35708 Haiger, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Ing. Volker Weiß, Im Reiffenberger 31, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.11.2024) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.09.2024
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