Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ReStart Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 3171
EUID
DEM1305.HRB3171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 94/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Adresse
Am Markt 22, 34212 Melsungen
Telefon
05661-926280
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.04.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.06.2025
Berichtstermin
23.07.2025
Prüfungstermin
23.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 30.04.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReStart Verwaltungs GmbH eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte um 08:00 Uhr beim Amtsgericht Bad Hersfeld. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Jutta Rüdlin bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.06.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person der Insolvenzverwalterin, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 94/24: Über das Vermögen der ReStart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRB 3171), vertr. d.: 1. Markus Hüter, Sonnenberger Str. 29, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwäl…
11 IN 94/24: Über das Vermögen der ReStart Verwaltungs GmbH, Reichenberg 12, 36214 Nentershausen (AG Bad Hersfeld, HRB 3171), vertr. d.: 1. Markus Hüter, Sonnenberger Str. 29, 65193 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661-926280, Fax: 05661-9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2025 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.06.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.07.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 30.04.2025
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