Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RESTAURANT BRODERSEN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rothenbaumchaussee 46, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 76631
EUID
DEK1101.HRB76631
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 276/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgasm
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Antrag
01.11.2023
Eröffnung
01.01.2024 , 16:22 Uhr
Masseunzulänglichkeit
10.01.2024
Forderungsanmeldefrist
22.02.2024
Berichtstermin
22.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Restaurants und Gaststätten mit dazugehörigem Liefer- und Verkaufsgeschäft unter der Bezeichnung BRODERSEN.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RESTAURANT BRODERSEN GmbH ist am 01.01.2024 um 16:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 01.11.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgasm ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.02.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.03.2024. Am 10.01.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76631 eingetragenen RESTAURANT BRODERSEN GmbH, Rothenbaumchaussee 46, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Otto Uhlworm,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76631 eingetragenen RESTAURANT BRODERSEN GmbH, Rothenbaumchaussee 46, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Otto Uhlworm,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Restaurants und Gaststätten mit dazugehörigem Liefer- und Verkaufsgeschäfts unter der Bezeichnung BRODERSEN
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 16:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 276/23
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76631 eingetragenen RESTAURANT BRODERSEN GmbH, Rothenbaumchaussee 46, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Otto Uhlworm,
ist am 1…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 276/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 76631 eingetragenen RESTAURANT BRODERSEN GmbH, Rothenbaumchaussee 46, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Otto Uhlworm,
ist am 10.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 276/23
Amtsgericht Hamburg, 12.01.2024
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