Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rettig Bars Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 176671
EUID
DEK1101.HRB176671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 136/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.11.2025
Aufhebung
04.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Bar bzw. einer Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rettig Bars Hamburg GmbH ist die Schlussverteilung angeordnet. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 7.587,50 EUR, wobei ein Betrag von 4.410,63 EUR zur Verteilung steht, abzüglich der Vergütung des Insolvenzverwalters. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens zur Schlussverteilung ist die Stellungnahme der Beteiligten zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis bis zum 13.11.2025 vorgesehen. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 136/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176671 eingetragenen Rettig Bars Hamburg GmbH, Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Phil Hardy Rettig,
wird nach Vollzug de…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 136/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176671 eingetragenen Rettig Bars Hamburg GmbH, Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Phil Hardy Rettig,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 136/23
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 136/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176671 eingetragenen Rettig Bars Hamburg GmbH, Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Phil Hardy Rettig
wird der Schlussve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 136/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176671 eingetragenen Rettig Bars Hamburg GmbH, Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Phil Hardy Rettig
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
13.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 136/23
Amtsgericht Hamburg, 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 136/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176671 eingetragenen Rettig Bars Hamburg GmbH, Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Phil Hardy Rettig,
soll die Schlussv…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 136/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176671 eingetragenen Rettig Bars Hamburg GmbH, Gerhardstraße 18, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Phil Hardy Rettig,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 7.587,50 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 4.410,63 EUR.
Hiervon abzusetzen ist die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 136/23
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2025
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