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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.07.2024 um 10:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der REVITALIS FÜNFZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120050 eingetragen. Gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 134018), vertreten durch die Geschäftsführer Marc Wirtz und Thomas Cromm. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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