Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ReVitalis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Niederpoyritzer Str. 1 A, 01279 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33459
EUID
DEU1104.HRB33459
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
554 IN 380/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dirk Rohrbach
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahmen
27.08.2025
Aufhebung
25.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung (außer Rechts- und Steuerberatung).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH ist eröffnet. Der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt wird. Insolvenzgläubiger können Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 27.08.2025 beim Amtsgericht Dresden einreichen. Das Verteilungsverzeichnis und weitere Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 370.744,08 EUR zu berücksichtigen sind. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 1.800,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH in Dresden ist mit Beschluss vom 25.08.2026 aufgehoben worden. Zuvor war ein Schlusstermin angesetzt, bei dem die Insolvenzgläubiger bis zum 27.08.2025 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH in Dresden ist mit Beschluss vom 25.08.2026 aufgehoben worden. Zuvor war ein Schlusstermin angesetzt, bei dem die Insolvenzgläubiger bis zum 27.08.2025 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht Dresden einreichen konnten. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 370.744,08 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von ca. 1.800,00 EUR zur Verteilung steht. Das Verteilungsverzeichnis lag zur Einsicht aus. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann binnen zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 380/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH, Niederpoyritzer Straße 1 A, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33459
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Rohrbach
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlic…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 380/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH, Niederpoyritzer Straße 1 A, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33459
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Rohrbach
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.08.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 370.744,08 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 1.800,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 380/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH, Niederpoyritzer Straße 1 A, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33459
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Rohrbach
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 25.08.2026 gemäß § 200 I…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 380/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReVitalis GmbH, Niederpoyritzer Straße 1 A, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 33459
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Rohrbach
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 25.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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