Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REVITALIS ZWANZIGSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Warburgstraße 2, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 122578
EUID
DEK1101.HRA122578
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 231/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Rolle
Sachwalter
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2024 , 16:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.01.2025
Prüfungstermin
04.02.2025 , 10:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 21.11.2024 um 16:46 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVITALIS ZWANZIGSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet, dessen Eingang bei Gericht am 30.08.2023 erfolgte. Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist das Verfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters berechtigt ist, die Insolvenzmasse zu verwalten und darüber zu verfügen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Gegenstände ist für den 04.02.2025 um 10:40 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 16.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 231/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122578 eingetragenen REVITALIS ZWANZIGSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 231/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122578 eingetragenen REVITALIS ZWANZIGSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134018 eingetragene REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Cromm,, Herrn Marc Wirtz, und Herrn Andreas Lipp,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2024, um 16:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 30.08.2023 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 04.02.2025, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B 403 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 231/23
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2024
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