Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RGN-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29511
EUID
DEM1906.HRB29511
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 108/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon
Adresse
Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden
Telefon
0611 9458616 0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.07.2024
Schlusstermin
01.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
- die Gestaltung und Ausstattung von Räumen, - Anfertigung von Dekorationen aller Art, von Sonnenschutz- und Verdunklungsanlagen sowie von Raumteilern sowie - Verlegung von Bodenbelägen aus Textilien und Kunststoffen, Bekleidung von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen, - die Ausarbeitung von Werk- und Verlegeplänen sowie Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Sperrschichten, Putz-Untergründen und Estrichen, - Herstellung und Aufstellung von Trennwänden sowie Einbau von Fertigteilen, - Herstellung von chemisch beständigen Belägen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen ist auf den 30.07.2024 bestimmt worden. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH in Flörsheim ist beim Amtsgericht Wiesbaden anhängig. Zunächst wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 30.07.2024 festgesetzt. Später erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin Christin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH in Flörsheim ist beim Amtsgericht Wiesbaden anhängig. Zunächst wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 30.07.2024 festgesetzt. Später erfolgte die Ankündigung der Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin Christine-Karin Tryfon, wobei ein verfügbarer Massebestand von 121.959,11 EUR und zu berücksichtigende Insolvenzforderungen in Höhe von 206.602,23 EUR genannt wurden. Die Vergütung und Auslagen der Verwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Mit Beschluss vom 30.12.2024 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin ist auf den 01.04.2025 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits …
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
30.07.2024.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme f…
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon, Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 9458616 0, Fax: 0611 9458616 09, E-Mail: info@tryfon-wiesbaden.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 121.959,11 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 206.602,23 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
xxx
EUR
Nettovergütung nach…
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon, Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 9458616 0, Fax: 0611 9458616 09, E-Mail: info@tryfon-wiesbaden.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.09.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 168.145,37 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.…
10 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGN-GmbH, Frankfurter Straße 24, 65439 Flörsheim (AG Wiesbaden , HRB 29511), vertr. d.: Falk Mehrle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.12.2024
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