Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R.H. Bauconsulting-und Vermittlung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 224832
EUID
DEF1103R.HRB224832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3501/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
24.06.2026
Frist Einwendungen Schlusstermin
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 03.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 3erm 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 275.774,13 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 6.130,01 € gegenübersteht. Die Prüfung nachträglic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 275.774,13 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 6.130,01 € gegenübersteht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 24.06.2026. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wird durch eine Schlussanhörung ersetzt, bei der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände bis einschließlich 07.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Forderungen geprüft und gelten als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Vor der Verteilung sind die Kosten des Insolvenzverfahrens vorrangig zu begleichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 3501/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH, Amalienpark 7, 13187 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Höferl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224832
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 03.06.2026…
36r IN 3501/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH, Amalienpark 7, 13187 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Höferl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224832
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 03.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 -27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 3501/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH, Amalienpark 7, 13187 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Höferl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224832
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusste…
36r IN 3501/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R.H. Bauconsulting- und Vermittlung GmbH, Amalienpark 7, 13187 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Höferl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224832
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen den Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.05.2026 auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 275.774,13 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 6.130,01 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie zum Vergütungsantrag eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
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