Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RH new energy Bautzen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Oberkainaer Str. 29, 02625 Bautzen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 29692
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB29692
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
559 IN 894/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jessica Heblack
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Aufhebung
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel mit Innovationstechnik für erneuerbare Energien
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Großhandel mit Innovationstechnik für erneuerbare Energien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen erstellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, dazu bis zum 14.08.2026 schriftlich beim Amtsgericht Dresden Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass Forderungen von 104.686,22 EUR bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, bis zum 14.08.2026 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis zu nehm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, bis zum 14.08.2026 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis zu nehmen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 104.686,22 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung vorhanden ist. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 31.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 894/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH, Oberkainaer Straße 29, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 29692
vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Heblack
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 894/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH, Oberkainaer Straße 29, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 29692
vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Heblack
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 14.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 104.686,22 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 894/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH, Oberkainaer Straße 29, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 29692
vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Heblack
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 31.08.2026 ge…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 894/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH new energy Bautzen GmbH, Oberkainaer Straße 29, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 29692
vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Heblack
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 31.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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